Wir sind genossenschaftlich organisiert

Die Strukturen und Gremien einer Genossenschaft sind demokratisch aufgebaut und gliedern sich in Vertreter, Aufsichtsrat und Vorstand. Der Vorstand ist das Leitungsorgan, der Aufsichtsrat ist das beratende und überwachende Organ. Die Vertreterversammlung kann als Parlament angesehen werden. Alle Organe sind gleichgeordnet, d. h. es besteht keine Über- oder Unterordnung.

Sie haben Interesse an weiteren Informationen zu unseren Gremien? Dann können Sie sich unsere Satzung und die Wahlordnung zur Vertreterversammlung als PDF-Datei unter Formulare und Infos herunterladen.

Unser Vorstand

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für 5 Jahre bestellt und trägt die Verantwortung für alle laufenden Geschäfte. Seit dem 01.12.2019 setzt sich der Vorstand aus folgenden Personen zusammen Michael Abraham, Kathleen Beständig, Thomas Andresen und Thomas Blesing (auf dem Foto von links nach rechts).

Unser Aufsichtsrat

Die Aufgaben des Aufsichtsrates liegen im Bereich der Förderung, der Beratung und der Kontrolle des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird in der Vertreterversammlung von den Vertretern gewählt. Die Amtsperiode dauert 3 Jahre. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat keine eigenständige Funktion, sondern ist das ausführende Organ des Aufsichtsrates.
Zu den Mitgliedern gehören: Alexander Adamczyk, Jochen Behrendt, Dirk Bork, Safia Faustmann, Michael Feldner, Daniela Goepel, Miro Goepel, Bernd Krajan, Ingo Kruse, Ralf Steckert, Tim Walther, Barbara Westphal.

Unsere
Vertreter

Alle 3 Jahre wählen die rund 8.000 Mitglieder ihre Vertreter. Die Vertreter bilden die Vertreterversammlung. Dieses Gremium besteht aus ca. 80 Vertretern.

Die ordentliche Vertreterversammlung muss spätestens bis zum 30.6. jeden Jahres stattfinden und wird in der Regel vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen.